Erste Schritte nach dem Todesfall:
Bevor nach einem Sterbefall weitere Schritte unternommen werden können, muss der Hausarzt verständigt werden, denn nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Papiere ausstellen.
Ist der Hausarzt nicht erreichbar, sollte der Ärztliche Notdienst gerufen werden (Rufnr.: 116 117).
Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen.
Die nächsten Schritte, wie zum Beispiel die Beurkundung am Standesamt, werden in der Regel durch den Bestatter eingeleitet. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene Stellen, wie zum Beispiel die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.
Was im Einzelfall an Unterlagen bereitgelegt werden sollte, wird für den entsprechenden Fall der Bestatter mitteilen.
In einem persönlichen Gespräch wird der Bestatter über weitere Vorgehensweisen und Möglichkeiten beraten.